Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 18.06.2014
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service

Alle Leistungen der dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Handlung gültigen
Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit Annahme der Leistung als akzeptiert und vereinbart. Der
Kunde erkennt sie als für ihn verbindlich an und verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen, es
sei denn, dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) hätte deren Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
Auf Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) sind diese Geschäftsbedingungen nicht anwendbar. Für Verträge mit
Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen

§ 1 Vertragsabschluss

1. dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) ist an Angebote nur bis zum Ablauf von 2
Wochen nach Zugang des Angebotes beim Auftraggeber gebunden. Ein Vertrag kommt erst bei entsprechender
Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Empfangnahme der ersten Leistung / Lieferung oder Zahlung /
Teilzahlung durch den Auftraggeber.

2. Neben‐ und Zusatzabreden, Beschaffenheitsvereinbarungen über die Liefergegenstände, Beschaffenheits‐ oder
Haltbarkeitsgarantien und sonstige Vereinbarungen, die jeweils vor, bei oder nach Abschluss einer Liefervereinbarung
abgegeben bzw. getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Bei im Internet veröffentlichten Angeboten der dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service)
handelt es sich nicht um bindende Angebote zum Vertragsabschluss, sondern lediglich um eine Einladung an
Interessenten zur Abgabe eines Angebots.

4. Die von dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) genannten Preise enthalten
grundsätzlich keine Mehrwertsteuer, wenn sie nicht ausdrücklich ausgewiesen ist.

§ 2 Umfang und Gegenstand der Lieferung

1. Besteht der Gegenstand der Lieferung in Software, kann dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich
digital.archiv.service) die Lieferung, soweit für den Kunden praktikabel und zumutbar, nach seiner Wahl wie folgt
durchführen: entweder durch Lieferung eines elektronischen Datenträgers, auf welchem die Software gespeichert ist,
durch Versendung per E‐Mail oder durch Verweis des Kunden auf eine Download‐Möglichkeit per Internet.

2. Ist die Installation und Nutzung der gelieferten Software von dem Besitz eines Lizenzschlüssels abhängig, schuldet
dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) ferner die Lieferung eines Lizenzschlüssels,
welcher die Ablauffähigkeit der gelieferten Software im vereinbarten Umfang ermöglicht. Für dessen Lieferung gilt
Ziffer 1 entsprechend.

3. Besteht der Gegenstand der Lieferung in Begleitmaterial zur Software (z.B. Benutzerhandbuch, Datenblätter etc),
schuldet dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) nach seiner Wahl die Lieferung des
Begleitmaterials in gedruckter Form oder die Lieferung entsprechend vorstehender Ziffer 1.

4. dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) behält sich bis zur Lieferungen an den Kunden
Änderungen an den vereinbarten Liefergegenständen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die
vereinbarten Leistungsdaten und Beschaffenheitsangaben erreicht werden.

5. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zuzumuten sind.

6. Für Test‐ und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von dtp‐ u. mediaservice GmbH
(Geschäftsbereich digital.archiv.service). Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße und vor dem Zugriff
Dritter sichere Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter schriftlicher
Vereinbarung mit dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) über den Test‐ und
Vorführzweck hinaus benutzen.

7. dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) schuldet eine mangelfreie Leistung, nicht jedoch
den Erfolg, den sich der Kunde mit der Leistung verspricht. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) .
Nach Abnahme der erbrachten Lieferung, obliegt dem Kunden der Nachweis der mangelhaften Ausführung.

8. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Lieferungen erforderlichen Materialien den Projektanforderungen
entsprechend rechtzeitig und pünktlich vor dem vereinbarten Fertigstellungstermin des Produkts dtp‐ u. mediaservice
GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) zur Verfügung zu stellen. Sollte dieser Zeitraum durch den Auftraggeber
nicht eingehalten werden, so übernimmt dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) für die
rechtzeitige Fertigstellung des Produkts keine Haftung.

9. Bei Stornierung eines Auftrages nach dessen Erteilung oder mangels Lieferung von Schriftgut bis zum vereinbarten
Termin, kann dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 5 % des vereinbarten Auftragsvolumens verlangen oder nach Wahl die konkret durch die Stornierung verursachten
Kosten.

10. Der Auftraggeber hat bei einer Beendigung des Vertrages die im Verantwortungsbereich von dtp‐ u. mediaservice
GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) befindlichen Datenträger auf eigene Kosten von den Orten der
vertragsgemäßen Lagerung abzuholen oder deren kostenpflichtige Vernichtung durch dtp‐ u. mediaservice GmbH
(Geschäftsbereich digital.archiv.service) zu veranlassen. Kommt der Kunde einer Aufforderung von dtp‐ u.
mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) zur Abholung der Datenträger nicht innerhalb von 2
Monaten nach, so ist dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) berechtigt, die Datenträger
auf Kosten des Kunden zu vernichten.

11. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Werktagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich
gegenüber dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) geltend zu machen. Danach gilt die
Lieferung als mangelfrei abgenommen.

12. 4 Wochen nach Fertigstellung und Übergabe der Daten, werden alle Originalunterlagen sowie die Daten der
digitalisierten Akten vernichtet. Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss dies innerhalb der 4 Wochen schriftlich
mitgeteilt werden.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

1. Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Ändern sich Herstellungs‐ oder Bezugsbedingungen, die Rohstoffkosten oder treten bis zum Tag der Lieferung oder
Leistung Preiserhöhungen der Lieferanten bzw. Teuerungszuschläge oder Erhöhung von Steuern, Zöllen oder Fracht
durch behördliche Anordnung in Kraft, so kann dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) bei
Lieferungen und Leistungen, die einen Monat nach Vertragsabschluss oder später ausgeführt werden, eine der
Verzögerung entsprechende Preisanpassung verlangen. Erklärt sich der Auftraggeber mit dieser Preisanpassung nicht
einverstanden, kann dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) vom Vertrag zurücktreten.
Durch diesen Rücktritt entstehende Aufwendungen der dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich
digital.archiv.service) trägt der Auftraggeber.

3. Lieferungen erfolgen mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Datum der Rechnung. Schecks und Wechsel gelten erst
mit Einlösung als Zahlung. Diskont‐ und Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gerät der Auftraggeber in
Zahlungsverzug, so ist dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) unbeschadet sonstiger
Rechte,insbesondere des Rücktrittsrechts oder etwaiger Schadenersatzansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 %
p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich sonstiger Spesen und Kosten zu verlangen. Bei Zahlungsverzug kann
dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) auch Leistungen zurückhalten, ohne dass dadurch
dem Auftraggeber Regressansprüche entstehen.

4. Ist Ratenzahlung vereinbart, so wird ein etwaiger Restkaufpreis dann insgesamt fällig, wenn der Auftraggeber mit
zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät.

5. Bei erstmaligen Geschäftsabschlüssen wird Vorauszahlung des Auftraggebers verlangt. Darüber hinaus ist dtp‐ u.
mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) berechtigt, Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers einzuholen. Dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) kann Vorauszahlung
der gesamten Auftragssumme verlangen oder unter Ausschluss von Entschädigungsansprüchen des Auftraggebers vom
Vertrag zurücktreten, wenn unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erteilt wird.
Sofern die Auskunft erheblich verschlechterte Vermögensverhältnisse des Auftraggebers erkennen lässt, kann dtp‐ u.
mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen sowie
die weitere Ausführung ablehnen. Die bis dahin entstandenen Kosten müssen auf Verlangen von dtp‐ u. mediaservice
GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) vom Auftraggeber erstattet werden.

6. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Erfüllung aller
Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers in Bezug auf die betreffende Lieferung. Der Auftraggeber gilt trotz des
vorstehenden Eigentumsvorbehaltes als berechtigt, die Liefergegenstände im gewöhnlichen Geschäftsgang zu
vertreiben, es sei denn, dieser Vertrag sieht ausnahmsweise ein Übertragungsverbot vor. Der Auftraggeber tritt bereits
jetzt sämtliche Forderungen aus einem derartigen Veräußerungsgeschäft in Höhe des für den Liefergegenstand mit
dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) vereinbarten Preises erfüllungshalber an dtp‐ u.
mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) ab. Dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich
digital.archiv.service) darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Auf Verlangen
von dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) wird der Auftraggeber dtp‐ u. mediaservice
GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) Name und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und
Umfang seiner gegen diesen bestehenden Ansprüche mitteilen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen
Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich
digital.archiv.service) unverzüglich zu benachrichtigen.

7. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf der derselben
Liefervereinbarung beruhen.

§ 4 Datenschutz und Geheimhaltungspflicht

1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten von dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich
digital.archiv.service) oder einem von diesem beauftragten Dritten während der Dauer des Vertragsverhältnisses in
maschinenlesbarer Form gespeichert und maschinell verarbeitet werden, soweit dies zur Erfüllung des
Vertragszweckes und für Abrechnungszwecke erforderlich ist.

2. Darüber hinausgehend wird dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) Daten nicht
weitergeben, insofern dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) hierzu nicht gesetzlich
verpflichtet ist.

3. Der Auftraggeber stellt dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) von sämtlichen
Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

4. Der Auftraggeber wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der
Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz
beachten und die aus dem Bereich von dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) erlangten
Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.

5. dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) ist verpflichtet, alle im Rahmen der
Vertragserfüllung erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen des Auftraggebers absolut vertraulich zu
behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich
digital.archiv.service) sorgt dafür, dass unbefugten Dritten der Zugang zu den Datenträgern im eigenen Haus nicht
möglich ist.

6. dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service)verpflichtet sich, bei Beendigung des Vertrages
alle in seinem Besitz befindlichen Gegenstände und Unterlagen des Auftraggebers zurückzugeben und ggfls.
vorhandene Informationen in anderer Form zu löschen oder in sonstiger Weise datenschutzgerecht zu vernichten.

§ 5 Haftung / Gewährleistung / Gefahrenübergang

1. Die Haftung von dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) und seinen Erfüllungs‐ und
Verrichtungsgehilfen für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Im Haftungsfall ist der Umfang der Haftung auf den üblicherweise entstehenden Schaden, höchstens
jedoch auf die Summe der im letzten Jahr für die Leistung gezahlten Entgelte beschränkt und
die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

2. Die Haftung von dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) für die Verletzung nicht
vertragswesentlicher Pflichten wird ausgeschlossen.

3. dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) übernimmt keine Haftung für Leistungsausfälle
aufgrund der Unterbrechung der Leistung durch seine Vertragspartner. Des Weiteren ist die Haftung ausgeschlossen
bei Schäden, die durch technisch bedingte Störungen, Ausfälle oder Leistungseinschränkungen (z.B. Ausfall der
Stromversorgung),in Folge höherer Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen verursacht werden.

4. Der Versand von Datenträgern (DVDs, CDs, o.ä.) oder die Übertragung per Mail, Internet (FTP‐Übertragung), sowie
auch über sichere Leitungen (https), erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers an die von ihm im Rahmen der Bestellung
oder des weiteren Schriftverkehrs angegebenen Lieferanschrift.

5. Der Gefahrenübergang von zurückzulieferndem Material (Aktenordner, Zeichnungen, etc.) geht spätestens mit der
Aufgabe beim Zusteller oder Übergabe an den Kurier auf den Auftraggeber über.

6. Zulieferungen aller Art (Papierdokumente, Aktenordner, Pläne, Karteikarten, Reinzeichnungen, Datenträger,
übertragene Daten, etc.) unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich
digital.archiv.service). Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige Zulieferungen oder nicht lesbare
Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand
entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.

7. Entdeckt dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) auf einer ihr übermittelten Datei
Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen kann.
dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) behält sich zudem vor, den Auftraggeber auf
Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche vireninfizierte Dateien des Auftraggebers bei dtp‐ u.
mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) Schäden entstanden sind.

§ 6 Schadensersatz und sonstige Ansprüche

1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit
ausgeschlossen, soweit dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit bzw. bei leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen (sog. Kardinalpflichten). Im letzteren Fall ist
die Haftung für vertragsuntypische, unvorhersehbare Schäden auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Eine
Haftung für Schäden, die trotz der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes entstehen, bleibt
hiervon unberührt.

2. dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) bemüht sich um sorgfältige Ausführung des
Auftrags. Bei mangelhafter Auftragsausführung ist dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service)
berechtigt, einem begründeten Gewährleistungsanspruch durch Nachbesserung nachzukommen. Schlagen zwei
Nachbesserungsversuche von dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) fehl, ist der
Auftraggeber berechtigt, Minderung (keinen Rücktritt)in dem Umfang geltend zu machen, in dem der Zweck der
Erstellung beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des Auftragswertes). Für Fehler jeder Art aus telefonischen
Übermittlungen übernimmt dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) keine Haftung. Sollten
Mängel im Zusammenhang mit einer Erstellung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer
anderen kostenpflichtigen Erstellung zu verweigern.

3. Ansprüche aus § 284 BGB sind ausgeschlossen. Soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, sind Mängelrügen
innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, sind Ansprüche
ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche (einschließlich der Schadenersatzansprüche) beträgt ein Jahr
(im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr zwei Jahre), sofern nicht Vorsatz gegeben ist.

4. Geringfügige Abweichungen vom Original gelten auch bei farblichen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren
nicht als Grund für eine Mängelrüge. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Testdatei und Auftragsdatei sowie
zwischen verschiedenen dpi‐scans (100 dpi, 200 dpi, 300 dpi oder mehr). Mängel eines Teils der Leistung /
Dateierstellung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Leistung. Es sei denn, dass die Teilleistung den
Auftraggeber unangemessen benachteiligt.

5. Wenn Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich
digital.archiv.service) liegen, die Leistungserbringungen, die Beschaffenheit oder den Versand sowie die Übertragung
von Daten über das Internet oder Sharepoint des Auftraggebers verhindern oder erschweren, z.B. höhere Gewalt,
Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie‐ und Werkstoffmangel, Verkehrs‐ oder Betriebsstörungen, ist
dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) dem Auftraggeber für daraus entstehende
Schäden nicht haftbar. dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) wird den Auftraggeber
hierüber unverzüglich unterrichten. Werden durch diese Umstände das Lieferdatum bzw. die Lieferung der
digitalisierten Daten mehr als einen Monat überschritten, sind beide Teile, ohne dass dem Auftraggeber hierdurch
Ersatzansprüche zustehen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung und Leistungen der dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich
digital.archiv.service) innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisierter Online‐
Übertragung nicht unverzüglich ab, oder ist eine Übertragung infolge von Umständen, die dtp‐ u. mediaservice GmbH
(Geschäftsbereich digital.archiv.service) nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist dtp‐ u. mediaservice
GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers
entweder selbst zu archivieren oder bei einem Spediteur einzulagern.

7. Vom Auftraggeber zu lieferndes Material (Aktenordner, Pläne, Zeichnungen, Bücher, etc.) ist an dtp‐ u. mediaservice
GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) frei Haus zu liefern. Der Eingang wird von dtp‐ u. mediaservice GmbH
(Geschäftsbereich digital.archiv.service) bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Vollständigkeit des gelieferten
Materials.

 § 7 Urheber‐ und Nutzungsrechte

1. Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte rechtmäßig und wahr sind, sie nicht gegen geltendes Recht,
insbesondere nicht gegen die guten Sitten, presse‐, werbe‐ oder wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen und er
die erforderlichen Rechte für den vertragsgemäß vorausgesetzten Gebrauch uneingeschränkt besitzt.

2. Der Auftraggeber stellt dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) von sämtlichen
Ansprüchen frei, die Dritte gegen dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) wegen einer
Verletzung von Rechten Dritter oder einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften in diesem Zusammenhang geltend
machen. Die Freistellung bezieht sich auch auf die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich
sämtlicher Gerichts‐ und Anwaltskosten. Auch ist die Geltendmachung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen dtp‐
u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Zudem ist
dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich digital.archiv.service) in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 8 Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis sowie für
Streitigkeiten zwischen den Parteien ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich‐rechtliches Sondervermögen, ist Offenburg als Sitz von dtp‐ u. mediaservice GmbH (Geschäftsbereich
digital.archiv.service). Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach deutschem
Recht.